Datenschutz

1. Wirksamkeit von Bestimmungen
1.1. Für alle Verträge zwischen dem Kunden und Jan Brügmann, gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Jan Brügmann. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden, sofern nicht schriftlich und individuell vereinbart, nicht Vertragsbestandteil.   |   1.2. Inhalt des Vertrages werden nur Bestimmungen, die schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages. Der Schriftform genügt auch ein Fax oder eine E-Mail.  |  1.4 Der Kunde erkennt die Urheberrechtsfähigkeit der Design-Produkte von Jan Brügmann an. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

2. Mitwirkungs- und Informationspflichten des Kunden
2.1 Der Kunde stellt Jan Brügmann alle für die Durchführung des Vertrages benötigten Informationen, Unterlagen und Datenträger unentgeltlich zur Verfügung. Sie werden von Jan Brügmann sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und nach Beendigung des Auftrags an den Kunden zurückgegeben.   |   2.2. Ist bei der Herstellung des Werkes eine Handlung des Kunden erforderlich, so kann Jan Brügmann dem Kunden, wenn dieser durch das Unterlassen der Handlung in Verzug der Annahme kommt, eine angemessene Frist mit der Erklärung bestimmen, dass Jan Brügmann den Vertrag kündige, wenn die Handlung nicht bis zum Ablauf der Frist vorgenommen werde. Der Vertrag gilt als aufgehoben, wenn nicht die Nachholung bis zum Ablauf der Frist erfolgt. Jan Brügmann kann dann einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte, insbesondere Schadensersatz und die Kündigung aus wichtigem Grund, bleiben unberührt.   |   2.3. Der Kunde kommt durch die Unterlassung einer Mitwirkungshandlung – insbesondere die Zugänglichmachung erforderlicher Informationen gemäß Ziffer 2.1. – spätestens in Annahmeverzug, wenn er die Mitwirkungshandlung nicht binnen 30 Tagen seit Zugang der Aufforderung zur Mitwirkungshandlung vornimmt. Betriebsinterne Gründe des Kunden ändern hieran nichts.

3. Auftragserteilung an Dritte
3.1. Jan Brügmann ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen (z.B. Fotoaufnahmen, Lithografie, Druckausführungen, Versand) nach vorheriger Abstimmung an Dritte im Namen und für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben. Der Kunde ist verpflichtet, Jan Brügmann hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.   |   3.2. Soweit Jan Brügmann auf Veranlassung des Kunden Fremdleistungen im eigenen Namen bestellt, stellt der Kunde Jan Brügmann von den entsprechenden Vertragsverbindlichkeiten, insbesondere den Zahlungspflichten für die Fremdleistungen, frei.

4. Einräumung von Nutzungsrechten
4.1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden dem Kunden nach Art und Umfang nur Nutzungsrechte zum vereinbarten Zweck und begrenzt auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland eingeräumt.   |   4.2. Die Einräumung der Nutzungsrechte und die zu ihrer Ausübung erforderliche Eigentumsverschaffung am Werk stehen unter der Bedingung der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars. Dies gilt entsprechend im Falle von Abschlagszahlungen für die hierdurch jeweils abgegoltenen und in sich abgeschlossenen Werkteile.   |   4.3. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von Jan Brügmann. Jan Brügmann darf die Einwilligung nicht wider Treu und Glauben verweigern.   |   4.4 Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist in jedem Fall durch ein Nutzungshonorar gesondert zu vergüten.

5. Strafbewehrtes Verbot von Bearbeitungen und Nachahmungen
5.1. Die Arbeiten von Jan Brügmann dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch in der Reproduktion zur Veröffentlichung oder Verwertung geändert oder nachgeahmt werden. Dies gilt auch für einzelne Werkteile. Für jede Zuwiderhandlung hat Jan Brügmann gegenüber dem Kunden neben ihrem Honoraranspruch einen zusätzlichen Zahlungsanspruch, der in seiner Höhe dem Honoraranspruch von Jan Brügmann für das jeweils der Veränderung oder Nachahmung unterliegende Werk bzw. dessen in sich abgeschlossenem Teil entspricht.   |   5.2. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzanspruchs bleibt unberührt. Die gezahlte Vertragsstrafe ist in diesem Fall auf den Schadensersatzanspruch anzurechnen.

6. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten
6.1 Mit Ausnahme der vereinbarten Leistung verbleiben Besitz und Eigentum aller Arbeitsunterlagen, elektronischen Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragsbearbeitung von Jan Brügmann angefertigt werden, bei Jan Brügmann. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden.

7. Verantwortlichkeit bei Herausgabe von Altdaten
7.1 Ist Gegenstand des Vertrages die Überlassung von Daten aus vergangenen Auftragsarbeiten gegenüber dem Kunden, so übernimmt Jan Brügmann keine Gewährleistung und Haftung für die Kompatibilität dieser Altdaten mit anderer als der früher verwendeten Software und Technik. Jan Brügmann teilt dem Kunden die auf die Altdaten abgestimmte Software und Technik mit.

8. Vergütung
8.1. Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.   |   8.2. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Nebenkosten der Leistungserbringung wie Verpackungs-, Transport- und notwendige Reisekosten werden gesondert in Rechnung gestellt und vor ihrer Entstehung mit dem Kunden abgesprochen.   |   8.3. Die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachungen etc.) sind gesondert zu vergüten.   |   8.4. Bei Projekten mit einem Gesamtwert von über 500,- Euro netto gilt eine 50 % Anzahlung.   |   8.5. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von Jan Brügmann hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten z. B. von 75% bei Auftragsbeginn und 25% nach Beendigung des Auftrags oder nach mtl. Aufwand.  |  8.6. Die Vergütung setzt sich vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen aus einem Entwurfshonorar und – soweit eine Nutzung der Leistungen vertraglich vorgesehen ist – einem Nutzungshonorar zusammen. Das Nutzungshonorar wird nach dem vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang bestimmt. Weitergehende Nutzungen müssen ergänzend bezahlt werden. Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen wird die Vergütung des Entwurfs- und Nutzungshonorars nach dem jeweils aktuellen AGD Vergütungstarif Design berechnet, wie er zwischen der Allianz deutscher Designer (AGD) und der Vereinigung Selbstständige Design-Studios (SDSt) geschlossen wurde. Der AGD Vergütungstarif Design kann jederzeit bei Jan Brügmann angefordert werden.

9. Haftung
9.1. Soweit Ansprüche des Kunden gegenüber Jan Brügmann ein Verschulden voraussetzen, haftet Jan Brügmann wie folgt: 9.1.1. Jan Brügmann haftet im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit   |   9.1.2. Jan Brügmann haftet im Fall einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung der für die Erreichung des Vertragszwecks notwendig zu erfüllenden Pflichten (Kardinalpflichten) oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von Jan Brügmann auf den in Anbetracht der Pflichtverletzung vorhersehbaren Durchschnittsschaden beschränkt, soweit nicht das Leben, Körper oder Gesundheit einer Person verletzt ist.   |   9.1.3. Ausschluss und Begrenzung der Haftung gelten zugunsten von Jan Brügmann auch für das  Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen.   |   9.1.4. Die gesetzliche Haftung von Jan Brügmann gemäß dem Produkthaftungsgesetz, gemäß einer Garantie oder gemäß einer Eigenschaftszusicherung und die gesetzliche Beweislastverteilung werden durch diesen Vertrag nicht berührt.   |   9.2. Jan Brügmann ist für die Inhalte, die der Kunde bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist Jan Brügmann nicht verpflichtet, diese Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße, namentlich Titel-, Namens-, Firmen-, Marken-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmuster-, Persönlichkeits- und Urheberrechte etc., zu überprüfen. Der Kunde stellt Jan Brügmann von jeder Haftung gegenüber Dritten frei, die aus den von ihm bereitgestellten Inhalten und deren vertragsgemäßer Bearbeitung resultiert. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt.   |   9.3. Das Risiko der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Werbung trägt der Kunde. Ihm obliegt insoweit die rechtliche Prüfung. Jan Brügmann ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihm diese bei der Vorbereitung der jeweiligen Werbemaßnahme bekannt werden. Wettbewerbsrechtlich erforderliche Änderungen nimmt Jan Brügmann nach Anweisung des Kunden einmalig pro Werbemaßnahme kostenfrei vor. Darüber hinausgehende Nachbearbeitungen sind vom Kunden gesondert zu vergüten.

10. Verschwiegenheit
10.1 Die Parteien bewahren über alle Ihnen im Rahmen dieses Vertrages bekannt gewordenen Geschäftsinterna und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei Stillschweigen. Die Parteien haben ihre Mitarbeiter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen entsprechend zu verpflichten.

11. Auftragsarbeiten als Referenz
11.1. Unabhängig von Art und Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte darf Jan Brügmann auf die ihm geschaffenen Auftragsarbeiten in seiner Außendarstellung als Beispiel verweisen.   |   11.2. Der Kunde überlässt Jan Brügmann auf Anfrage drei einwandfreie und ungefaltete Exemplare der Vervielfältigungen seiner Arbeit zu Referenzzwecken.   |   11.3. Jan Brügmann ist berechtigt, sich auf einer von ihm gestalteten Website im Impressum in dezenter Form als Designer aufzuführen und diesen Hinweis als gleichzeitigen Link auf seiner Unternehmens-Website auszugestalten.   |   11.4. Das gesetzliche Recht der Namensnennung bleibt unberührt.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
12.1. Auf den Vertrag findet das deutsche materielle Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.   |   12.2. Als Gerichtsstand ist Hamburg vereinbart, soweit der Kunde den Vertrag als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen schließt.Stand:

Februar 2018

Consent Management Platform von Real Cookie Banner